ATEX: Chancen und Risiken für den Betreiber

Allgemein:

Mit dem Inkrafttreten der neuen ATEX-Richtlinien (Betreiberrichtlinie 1999/92/EG und Beschaffenheitsrichtlinie 94/9/EG) zum 1.7.2003 wird ein neues Kapitel in der Geschichte des Explosionsschutzes aufgeschlagen.
Gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die ATEX eine Mindestvorschrift in explosionsgefährdeten Bereichen, welche europaweit die Sicherheit, die Arbeitshygiene und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vereinheitlichen und verbessern soll.

Dadurch sollen Hindernisse und Wettbewerbsnachteile des freien Warenverkehrs hinsichtlich Anlagen und Geräte/Maschinen innerhalb der Mitgliedstaaten beseitigt werden. Weiters erfolgt die Einbindung des „Explosionsschutzes" in die konventionelle CE-Kennzeichnung.

Im Sprachgebrauch der Betreiber ist ATEX meist unbekannt, da in den jeweiligen Ländern die Umsetzung in nationalen Gesetzen erfolgt:

Für den Inverkehrbringer (meist Hersteller von Geräten und Anlagen) gilt die RL 94/9/EG (Atex 95) Achtung: Auch der Betreiber gilt rechtlich als Inverkehrbringer, sobald er selbst Modifikationen an seiner Anlage vornimmt.
Österreich: Explosionsschutzverordnung 1996 - ExSV 1996
Deutschland: Elfte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung - 11. GSGV)

Für den Betreiber (Arbeitssicherheit) gilt die RL 1999/92/EG (Atex 137).
Österreich: Verordnung Explosionsfähige Atmosphären - VexAt --> Umsetzung Juli 2004
Deutschland: Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV --> Umsetzung Okt. 2002

Die wichtigste Neuerung für den Betreiber ist die Erstellung eines Explosionsschutz-Dokumentes, das einen verbindlichen Zonenplan beinhaltet.

Das Explosionsschutz-Dokument

Ziel eines Explosionsschutz-Dokumentes ist die zusammenfassende Betrachtung der Gesamtanlage bezüglich Explosionsschutz und Arbeitssicherheit. Es kann als Gesamtbeschreibung (gesammeltes Werk) bzw. als virtueller Akt (Verweis auf bestehende Dokumente) erstellt werden und bedarf ständiger Aktualisierung. Es ist vor Arbeitsantritt zu erstellen.


In ihm werden die Anlagen und Verfahren bewertet mit der Definition der Bereiche mit EX-Atmosphäre (Zonenplan), der Ermittlung der Explosionsrisiken und der Bewertung sowie der Definition der erforderlichen Schutzmaßnahmen je Bereich. Weiters beinhaltet es Vorkehrungen für die sichere Benützung von Arbeitsmitteln nach 89/655 EG, und u.a. die Verantwortlichkeiten, die Schulung der Mitarbeiter sowie das „Management of Change", d.h. Neubewertung bei Änderungen der Anlagen bzw. Verfahren.
Es empfiehlt sich folgender Aufbau des Dokumentes:
- Zuständigkeiten, Verantwortung, Stand / Datum
- Darstellung der Anlagen- und Verfahrensgestaltung
- Stoffdaten
- Zoneneinteilung der Aufstellungsbereiche außen und im Inneren der Apparatur
- Gefährdungsbeurteilung
- Schutzmaßnahmen

Technische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen, z.B. Arbeitsanweisungen, Kennzeichnung der
explosionsgefährdeten Bereiche etc.
Ein gut geführtes Explosionsschutz-Dokument erleichtert dem Betreiber den effizienten Umgang mit Explosionsgefahren innerhalb seines Betriebes.

Der Zonenplan
Die Ex-Gefahrenbereiche werden in Zonen unterteilt, wobei die Häufigkeit und die Dauer des Auftretens zündfähiger Gemische ausschlaggebend für die Einteilung sind. Man unterscheidet dabei zwischen brennbaren Flüssigkeiten, gasförmigen Stoffen, Nebeln oder Dämpfen (Gas-Ex) und Stäuben (Staub-Ex). Ex-Geräte sind jeweils für eine bestimmte Zone geprüft und zugelassen.
Neu ist die Änderung der Zonenbereiche für Stäube in Zone 20, 21 und 22 (früher Zone 10 und 11).

Der Betreiber ist verpflichtet, die Zoneneinteilung selbst oder mit Hilfe einer Beratungsfirma durchzuführen. Auf den ersten Blick gewährt die Zonenauswahl dem Betreiber mehr Freiheiten, jedoch entsteht für ihn auch mehr Verantwortung.

Zone 20:
Explosionsfähige Atmosphäre ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden (> 50 % der Betriebszeit) - In dieser Zone eingesetzte Geräte müssen ein sehr hohes Maß an Sicherheit bieten.
Beispiele dafür: Das Innere von Silos, Filtern, Mischern, Mühlen,...
Zone 21:
Explosionsfähige Atmosphäre bei Normalbetrieb gelegentlich vorhanden - In dieser Zone eingesetzte Geräte müssen ein hohes Maß an Sicherheit bieten.
Beispiel dafür: offene Übergabestellen (bis 1 m Abstand)
 
Zone 22:
Explosionsfähige Atmosphäre bei Normalbetrieb normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig vorhanden - In dieser Zone eingesetzte Geräte müssen ein normales Maß an Sicherheit bieten.
Beispiel dafür: Bereiche mit Staubablagerungen (Staubschichtdicke kleiner 5 mm).
 
Keine Zone:
Staubschichtdicke muss jederzeit so gering sein, dass auf allen Oberflächen die Farbe und Struktur der Oberfläche erkannt werden kann (z.B. keine Fußspuren auf dem Boden).Als Grundlage für die Zonenbestimmung ist die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre bestimmend.

Die Gerätekennzeichnung
Die neue Gerätekennzeichnung wird von Scheuch mit einem neuen Typenschild erfüllt. Alle ATEX-deklarierungspflichtigen Geräte tragen ab sofort als sichtbaren Beweis für ihre entsprechende Tauglichkeit dieses Typenschild. Es beinhaltet neben der Typen-Angabe mit Fabrikationsnummer und Baujahr die Angabe über die Klassifizierung des „Schutzsystems", wie EX-Schutzkennzeichnung, Gerätegruppe, Gerätekategorie, Staub, Staubexplosionsstufe sowie über die Zertifikat-Nummer Angabe über die benannte Zertifizierungsstelle, Jahr der Prüfung sowie Prüfnummer. Zusätzlich deklarieren wir in der Rubrik Zone die Einsatztauglichkeit der Geräte mit separater Angabe der Zone „innen" und „außen".


Scheuch-Schutzsysteme
Im Rahmen der ATEX sei nochmals auf die Möglichkeiten von Schutzsystemen hingewiesen. Grundsätzlich unterscheidet man Einrichtungen zum Stoppen einer anlaufenden Explosion - die Explosionsunterdrückung - beziehungsweise Einrichtungen zur Abgrenzung von Anlagenbereichen durch Entkopplung oder Entlastung. Darunter fallen bei Filteraufstellung im Freien der Einsatz von Berstscheiben oder Explosionsklappen, bei Innenaufstellung Einsatz von „Q-Rohren" oder „Indoorvent" zur Explosionsentlastung. Zur Explosionsentkopplung gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, wie z.B. Schnellschlussschieber, Löschmittelsperre, Ventex-Ventil für Gase, Entlastungsschlot etc. Demnächst werden wir den gesamten Bereich der Scheuch-Schutzsysteme vorstellen.


Sicherheit mit Scheuch
Obwohl die wesentlichen Änderungen durch die ATEX ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers liegen - Explosionsschutzdokument, Zonenplan, Verwendung geeigneter Geräte - vertreten wir den Standpunkt, die Umsetzung der neuen ATEX-Richtlinien am besten gemeinsam wahrzunehmen.
Wir werden daher bereits in der Projektierungsphase ihren bzw. einen von uns empfohlenen Zonenplan zu Grunde legen, damit wir von Anfang an bei der Realisierung von Anlagen den sicheren Weg einschlagen. Denn zuviel steht auf dem Spiel: Mitarbeiter, die zu Schaden kommen und zerstörte Produktionsanlagen.Mit Scheuch haben Sie einen zuverlässigen Partner für Ihre Sicherheit.

 

 
Erstellt am 13.11.2007
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