TROCKENSORPTION

Das Verfahren der Trockensorption ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Adsorbens – allgemein meist als Additiv bezeichnet – in Form eines fein dispersen Feststoffes im Abgasstrom dispergiert wird. Die im Abgas befindlichen Luftschadstoffe werden an der inneren und äußeren Phasengrenzfläche des Additivs durch Chemie- bzw. Physisorption abgeschieden. Die dabei entstandenen Reaktionsprodukte trennt ein nachgeschalteter Entstauber, bevorzugt ein Gewebefilter, aus dem Abgasstrom.

Der Vorgang der Schadstoffabscheidung beginnt dabei – unter der Voraussetzung, dass das Additiv homogen verteilt in den Abgasstrom eingebracht wird – bereits unmittelbar nach der Additivaufgabe. Um den konvektiven und diffusiven Stofftransport der Schadstoffe zur bzw. durch die Phasengrenzschicht der Additivpartikel zu ermöglichen, müssen in der sog. Flugstromstrecke ausreichende Verweilzeiten – min. 1 – 2 s – angeboten werden.


Das mit Schadstoffen teilbeladene Additiv wird im darauf folgenden Verfahrensschritt über einen der Flugstromstrecke nachgeschalteten Gewebefilter gemeinsam mit den im Abgas mitgetragenen Flugaschepartikeln abgeschieden. Die an der Oberfläche der Filterschläuche anfiltrierte Filterschicht ermöglicht aufgrund der gegebenen hydrodynamischen Strömungsverhältnisse – i.e. hohe Relativgeschwindigkeit zwischen Additivpartikeln und Abgas – eine weitere effektive Abscheidung von Säure bildenden Schadgasen sowie organischen und anorganischen Spurenstoffen.
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